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Verzinsung von Steueransprüchen: Steuerzahlerbund fordert Orientierung an aktueller Zinspolitik

23.08.2021

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur seit 2014 bestehenden Verfassungswidrigkeit des (hohen) Steuerzinses fordert der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) eine Neuregelung, die die aktuelle Zinspolitik berücksichtigt.

In seiner Stellungnahme zum Verfahren vor dem BVerfG hatte der BdSt eigenen Angaben zufolge bereits ausgeführt, dass der Zinssatz nicht mehr haltbar sei, da er weit über die beabsichtigte Vorteilsabschöpfung hinausgehe. Es müssten zinszahlungspflichtige mit nicht zinszahlungspflichtigen Steuerzahlern verglichen werden. Die Praxis zeige, dass die Gruppe derjenigen, die Nachforderungszinsen zahlen müssen, hauptsächlich Steuerzahler sind, die einer Betriebsprüfung unterliegen. Für die Festsetzung der Einkommensteuer genüge im Regelfall die Karenzzeit, so der Steuerzahlerbund in der Stellungnahme.

Um den Liquiditätsnachteil des Staates abzubilden, könne auf die so genannten Zinskostensätze des Bundes abgestellt werden, schlägt der BdSt jetzt vor. Eine flexible Zinsberechnung sei heute technisch möglich. Deshalb sei der Gesetzgeber aufgerufen, den Zinssatz schnellstmöglich anpassen. Der BdSt plädiere für einen flexiblen Zinssatz, der sich an dem aktuellen Zinsniveau zu Beginn eines Kalenderjahres orientiert. "Der Zinssatz muss auf deutlich weniger als die Hälfte des heutigen Zinssatzes gesenkt werden. Darüber hinaus muss der Gesetzgeber die Zinssätze regelmäßig prüfen, damit diese zeitgemäß und fair sind", stellt BdSt-Präsident Reiner Holznagel klar.

Dem aktuellen Urteil des BVerfG bescheinigt der BdSt "eine riesige Breitenwirkung". Der Verein habe sich frühzeitig dafür eingesetzt, dass sämtliche Steuerbescheide hinsichtlich der Verzinsung vorläufig ergehen. Seit 2019 folgten die Finanzämter dieser Forderung. Das bedeute, dass die Steuerzahler in dieser Sache nicht mehr selbst aktiv werden müssten.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 18.08.2021

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