Cannabis: Teillegalisierung kommt
Krankenhäuser: Qualität und Leistungsumfang künftig online abrufbar
Verweigerte Corona-Impfung: Zeitsoldat durfte entlassen werden
Ein Zeitsoldat, der im Dezember 2021 eine COVID-19-Impfung verweigert hat, durfte fristlos entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Aachen entschieden.
Der Soldat hatte seine Weigerung damit begründet, dass er den Impfbefehl für rechts- und verfassungswidrig halte. Insbesondere befürchtete er gesundheitliche Nebenwirkungen der Impfung und meinte, die Impfung biete nur einen geringen Schutz gegen die Omikron-Variante; die Impfpflicht sei daher unverhältnismäßig.
Das VG hat die Entlassungsverfügung als rechtmäßig bestätigt. Der Soldat habe gegen die Gehorsamspflicht und die Pflicht zur Duldung ärztlicher Maßnahmen verstoßen und damit die militärische Ordnung ernsthaft gefährdet. Es handele sich insoweit um eine Dienstpflichtverletzung im so genannten militärischen Kernbereich, die die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr unmittelbar beeinträchtigt.
Durch die Weigerung, sich impfen zu lassen, habe der Soldat im täglichen Dienstbetrieb seine Gesundheit und die seiner Kameraden gefährdet. Denn die Verbreitung übertragbarer Krankheiten könne die Einsatzbereitschaft militärischer Verbände erheblich schwächen. Es habe nicht seiner individuellen Entscheidung oblegen, ob er sich impfen lässt oder nicht. Der Gesetzgeber habe vielmehr zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr eine Pflicht zur Duldung von Impfungen als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht normieren dürfen.
Gegen das Urteil kann der Soldat einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden würde.
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 18.03.2024, 1 K 1117/22, nicht rechtskräftig