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Verurteilung wegen zweifachen Totschlags: Trotz fehlender Leichen rechtskräftig

06.05.2022

Die Verurteilung eines Mannes wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten in einem Prozess ohne Leichen ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das entsprechende Urteil des Landgerichts (LG) München I bestätigt hat. Das LG habe sich jeweils rechtsfehlerfrei von einem Tötungsgeschehen und von einer Täterschaft des Angeklagten überzeugt.

Nach den Feststellungen des LG tötete der Angeklagte am 13.07.2019 zunächst zwischen 9.35 und 10.45 Uhr seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung auf nicht näher bekannte Art und Weise im Flur. Als kurz nach 12.00 Uhr die Stieftochter des Angeklagten von ihrem Unterricht in die Wohnung zurückkehrte, brachte der Angeklagte sie durch stumpfe Gewalt im Wohnzimmer der Wohnung um. Die beiden Leichen verbrachte er an einen unbekannten Ort; sie konnten bisher nicht aufgefunden werden.

Der BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das LG habe sich nach umfangreicher Beweisaufnahme rechtsfehlerfrei unter Berücksichtigung des Spurenbildes mit den zahlreichen an den Tatörtlichkeiten im Flur und Wohnzimmer der Wohnung gefundenen Blutspuren, den Angaben von Zeugen sowie den aufgefundenen blutverschmierten Teppichen jeweils von einem Tötungsgeschehen und von einer Täterschaft des Angeklagten überzeugt.

Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes erstrebten, bleiben ohne Erfolg. Das LG habe keine Feststellungen zum Vortatgeschehen und zum Motiv des Angeklagten treffen können. Die Mordmerkmale der Verdeckungsabsicht und der niedrigen Beweggründe habe es deshalb ohne Rechtsfehler verneint. Diese Beweiswürdigung ist laut BGH insgesamt frei von Rechtsfehlern und weist auch keine durchgreifenden Lücken auf.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2022, 1 StR 309/21

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