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Verstoß gegen Denkmalschutz: Kann teuer werden

16.09.2020

Wer vorsätzlich gegen den Denkmalschutz verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Dies zeigt ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, in dem ein Bußgeld in Höhe von 60.000 Euro bestätigt wurde.

Ein Kaufmann aus Aurich hatte 2017 ein mehrstöckiges Gebäude aus dem 19. Jahrhundert auf Norderney erworben. Im Rahmen des Umbaus ließ er – ohne eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung – alte Innenwände entfernen und durch neue Leichtbauwände ersetzen, alte Türöffnungen zumauern und neue schaffen, auf den alten Dielen Leitungen verlegen und die alten Decken abhängen. Der Landkreis Aurich verhängte ein Bußgeld von 60.000 Euro. Auf den Einspruch des Mannes hin wurde die Sache vor dem Amtsgericht (AG) Aurich verhandelt. Dort wurde der Kaufmann verurteilt. Die Geldbuße von 60.000 Euro blieb bestehen. Der Mann habe vorsätzlich gehandelt, so das AG. Denn er habe im Rahmen des Kaufvertrages bestätigt, dass ihm bekannt sei, ein Baudenkmal zu erwerben.

Gegen das amtsgerichtliche Urteil wandte sich der Mann mit seiner Rechtsbeschwerde, mit der er unter anderem die Höhe des Bußgeldes angriff. Die Beschwerde blieb ohne Erfolg. Durch die vorgenommenen Arbeiten sei es zu einer Substanzbeeinträchtigung des Baudenkmals gekommen, betont das OLG. Angesichts der vorliegenden vorsätzlichen Begehungsweise sei das hohe Bußgeld von 60.000 Euro gerechtfertigt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass durch rechtswidrige Eingriffe in Denkmäler den Tätern große wirtschaftliche Vorteile, der Allgemeinheit jedoch schwere, nicht wiedergutzumachende Verluste entständen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 30.06.2020, 2 Ss(Owi) 163/20, rechtskräftig

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