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Versorgungsausgleich: Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Leistungen
Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Absatz 1a Nr. 3 und 4 sowie § 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes.
Laut BMF ist das Schreiben ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzt das Schreiben vom 09.04.2010 (BStBl I 2010 S. 323).
Das ausführliche Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 21.03.2023, IV C 3 - S 2221/19/10035 :001