Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Vermögensteuer: Wird nicht die gesetzlic...

Vermögensteuer: Wird nicht die gesetzliche Grundlage entzogen

16.06.2021

Der Bundestag hat am 10.06.2021 den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion "zur Änderung des Vermögensteuergesetzes" (BT-Drs. 19/25789) abgelehnt. Gegen die Stimmen von AfD und FDP lehnte er zudem einen Antrag der FDP mit dem Titel "Mehr Vermögen aufbauen statt Leistung bestrafen" (BT-Drs. 19/25792). Zu beiden Vorlagen hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 19/30175) vorgelegt.

Die FDP-Fraktion wollte der derzeit ausgesetzten Vermögensteuer die gesetzliche Grundlage entziehen. Ihr Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/25789) sah, rückwirkend zum 01.01.2021, die "Aufhebung des Vermögenssteuergesetzes" vor. Dieses ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts seit 1996 außer Kraft. Das oberste deutsche Gericht hatte damals Ungleichbehandlungen bei der Bewertung verschiedener Vermögensarten bemängelt.

Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (BT-Drs. 19/25792) auf, sich "klar gegen eine Vermögensteuer auszusprechen" und stattdessen mit einer Reihe von Maßnahmen den Aufbau von Vermögen zu fördern. Die Fraktion verlangte einen wieder auffüllbaren Grunderwerbsteuerfreibetrag für den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch für Anleger, einen höheren steuerlichen Sparerpauschbetrag, die Freistellung von mindestens fünf Jahre lang gehaltenen Wertpapieren von der Kapitalertragssteuer, den Verzicht auf eine Finanztransaktionsteuer auf Aktien und die vollständige steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften.

Deutscher Bundestag, PM vom 10.06.2021

Mit Freunden teilen