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Verkehrsdelikte mit Todesfolge: Bundesrat fordert höhere Strafen

14.02.2022

Mit einem am 11.02.2022 auf Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen beschlossenen Gesetzentwurf fordert der Bundesrat höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge: Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehrs gemäß § 315 Strafgesetzbuch (StGB) beeinträchtigt und dadurch den Tod einer Person verursacht, soll mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden. Die Tat wäre damit automatisch als Verbrechen einzustufen. Die gleiche Qualifizierung soll für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB gelten.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll Wertungswidersprüche beseitigen, die durch frühere Änderungen des StGB entstanden sind, als man zum Beispiel die Strafbarkeit für verbotene Kraftfahrzeugrennen verschärft hat.

Außerdem weist der Bundesrat darauf hin, dass nach geltendem Recht eine fahrlässige Gesundheitsbeschädigung in bestimmten Fällen härter bestraft wird als eine fahrlässige Todesverursachung. Auch diese Ungereimtheit möchten die Länder beseitigen lassen.

Der Beschluss vom 11.02.2022 entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat im Juli 2020 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hat die Beratungen jedoch nicht abgeschlossen, daher unterfiel die Initiative der so genannten Diskontinuität.

Zunächst hat die neue Bundesregierung Gelegenheit, zu dem erneuten Vorschlag des Bundesrates Stellung zu nehmen. Danach legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser sich damit befasst, ist nicht festgelegt.

Bundesrat, PM vom 11.02.2022

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