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Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern: Verordnung regelt Einzelheiten

26.08.2024

Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO) startet: Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, soll zum 01.11.2024 mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden.

Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolge in mehreren Stufen und solle 2026 abgeschlossen werden.

Die W-IdNr. ist nach Angaben des BMF eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betreffe Unternehmen aller Rechtsformen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. sei die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander.

Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (Hinweis auf § 139d AO) sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, zum Beispiel der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung.

Bundesfinanzministerium, PM vom 21.08.2024

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