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Verfassungswidrige Verzinsung von Steueransprüchen: Bürger sollen Geduld haben

23.08.2021

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verzinsung von Steueransprüchen bittet Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) betroffene Bürger um Geduld.

Das BVerfG hat die bundesweiten Regelungen für die Vollverzinsung von Steueransprüchen ab 2014 in ihrer Höhe (0,5 Prozent pro Monat beziehungsweise 6 Prozent pro Jahr) für verfassungswidrig erklärt und eine übergangsweise Weiteranwendung der Verzinsungsregelung in diesem Bereich nur noch bis einschließlich 2018 zugelassen. Dem Gesetzgeber ist aufgegeben, bis zum 31.07.2022 eine neue (bis einschließlich 2019 zurückwirkende) gesetzliche Neuregelung zu treffen.

Rückzahlungen würden in der Zwischenzeit nicht erfolgen können, sagte Niedersachsens Finanzminister Hilbers. "Wir werden die Urteilsbegründung auswerten und gemeinsamen mit dem Bund und den Ländern die sich daraus ergebenden Folgen abstimmen. Dies wird auch Folgen für andere steuerliche Verzinsungsregelungen haben müssen. In diesem Zuge wird auch die automationstechnische Umsetzung bereits vorzubereiten sein, um schnellstmöglich berechtigte Rückzahlungsansprüche bedienen zu können."

Absehbar sei bereits heute, dass sich das Urteil belastend auf die öffentlichen Haushalte auswirken wird. Auch in Niedersachsen werde sich dadurch der Konsolidierungsdruck erhöhen.

Finanzministerium Niedersachsen, PM vom 18.08.2021

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