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Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge: Fahrer muss über sechs Jahre in Haft

21.11.2022

Das Landgericht (LG) Augsburg hat den Fahrer eines Pkw wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren drei Monaten verurteilt. Der mitangeklagte Beifahrer wurde nach Angaben des LG wegen Beihilfe zu dieser Tat zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr zehn Monaten verurteilt.

Am 06.04.2021 befuhr der Angeklagte als Fahrer eines getunten Audi A5 eine Staatsstraße bei Monheim. Der zweite Angeklagte war sein Beifahrer. Der Angeklagte versuchte bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h vor einer Kuppe, angefeuert durch den Beifahrer, die situationsbedingt höchstmögliche Geschwindigkeit von nahezu 200 km/h zu erreichen. Nach der Kuppe verlor der Angeklagte die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß beim Versuch gegenzulenken mit einem entgegenkommenden Kleinwagen zusammen. Die Fahrerin des entgegenkommenden Pkw verstarb noch am Unfallort.

Der Vorsitzende des Schwurgerichts Roland Christiani erklärte, dass die Kammer für das Urteil insbesondere auf die Dashcam Aufzeichnung aus dem Fahrzeug des Angeklagten und die Sachverständigen zurückgegriffen habe. Letztlich sei der Tötungsvorsatz bei den Angeklagten zu verneinen gewesen und damit der Mordvorwurf vom Tisch. Das LG habe daher, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, "nur" wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge beziehungsweise Beihilfe dazu verurteilt. Im Hinblick auf die Todesfolge sei bei diesem Tatbestand Fahrlässigkeit ausreichend. Die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen seien gegeben. Insbesondere müsse der Täter nicht danach trachten, die absolut höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Vielmehr sei auf die situationsbedingt höchstmögliche Geschwindigkeit als Ziel abzustellen.

Beim Fahrer entzog das Gericht zudem die Fahrerlaubnis und ordnete eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von fünf Jahren an. Weiter wurde Haftfortdauer angeordnet. Die Bewährungszeit beim Beifahrer wurde auf drei Jahre festgesetzt. Als Bewährungsauflage ist ein Geldbetrag von 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu bezahlen.

Landgericht Augsburg, Urteil vom 17.11.2022

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