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VBG-Gefahrtarif: Informationen zu neuem Vorschussverfahren 2022

04.05.2022

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) weist seine Mitgliedsunternehmen auf die Fälligkeit des aktuellen Beitragsvorschusses zum 15.05.2022 hin. Dies teilt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit.

Nach dem neuen Vorschussverfahren seien Zahlungen für Mitglieder mit einer Beitragssumme ab 5.000 Euro seit 2022 auf vier Abschlagszahlungen verteilt. Die Abschläge würden jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November eines Beitragsjahres fällig. Berücksichtigt würden die Abschläge sodann bei der Erstellung des endgültigen Beitragsbescheids im nächsten Jahr. Das Verfahren ersetze die zuvor praktizierte rückwirkende Erhebung des Beitrags in einer Summe. Allein für Unternehmen mit einer Beitragssumme unter 5.000 Euro erhebe die VBG den Beitrag auch weiterhin in einer Summe. Dieser werde ebenfalls zum 15. Mai eines Jahres fällig.

Das neue Vorschussverfahren gilt laut DStV seit dem 01.01.2022. Weitere Informationen seien auf der Webseite der VBG abrufbar.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 02.05.2022

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