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Vaterschaftsanerkennung: Gesetz gegen Missbrauch vorgelegt

16.02.2026

Die Bundesregierung will die missbräuchliche Anerkennung vonVaterschaften besser verhindern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/4081)vorgelegt.

Darin erläutert die Regierung: Eine missbräuchlicheAnerkennung der Vaterschaft zeichne sich regelmäßig dadurch aus, dass Männermit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht dieVaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb derdeutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug einAufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter begründen oder stärken zukönnen.

Zwar habe der Gesetzgeber auf dieses Phänomen bereitsreagiert, so die Regierung. Jedoch reichten die rechtlichen Mittel bisher nichtaus, um den Missbrauch wirkungsvoll zu beenden. Mit dem Gesetzentwurf soll derpräventive Ansatz erheblich weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänztwerden.

Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zurAnerkennung zwingend sein, wenn ein "aufenthaltsrechtliches Gefälle"zwischen den Beteiligten (zum Beispiel der Anerkennende besitzt die deutscheStaatsangehörigkeit, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung)vorliegt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antragauf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.

Falsche oder unvollständige Angaben mit dem Ziel, eineZustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken sowie der Gebrauch einer dadurcherwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr sollen künftig strafbewehrt sein.

Ein Missbrauch soll künftig leichter – anhand von gesetzlichvorgesehenen Vermutungen – festgestellt werden können. Diese sollen sich imVergleich zur bisherigen Rechtslage stärker an Erfahrungswerten aus derausländerbehördlichen und der standesamtlichen Praxis orientieren.

Für leibliche Väter und Väter, die eine sozial-familiäreBeziehung zum Kind haben, gilt dieses Gesetz ausdrücklich nicht.

Deutscher Bundestag, PM vom 13.02.2026

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