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Vaterschaft nicht anerkannt: Gerichtliche Klärung möglich

08.07.2021

Wenn der Vater eines Kindes die Vaterschaft nicht anerkennt, kann diese gerichtlich geklärt werden. Über einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zu entscheiden.

Eine junge Frau hatte angegeben, sicher zu sein, wer der Vater ihrer 2020 geborenen Tochter sei. Das Amtsgericht holte ein DNA-Gutachten ein – mit klarem Ergebnis: Nach der für das Gutachten entnommenen Speichelprobe war eine Vaterschaft des Antragsgegners mangels Übereinstimmung der genetischen Merkmale ausgeschlossen.

Die Kindesmutter blieb aber bei ihrer Behauptung, nur der Antragsgegner könne der Vater sein. Sie äußerte die Vermutung, dass dieser zur Entnahme der DNA-Probe seinen Bruder geschickt haben könne. Die beiden sähen sich sehr ähnlich.

Daraufhin ordnete das OLG eine erneute Begutachtung an. Die Kindesmutter solle bei der Probenentnahme anwesend sein und den Antragsgegner identifizieren. Das Ergebnis war eindeutig: Der Antragsgegner ist der Vater des Kindes. Das OLG hat einen entsprechenden Beschluss erlassen.

Die Akten würden darüber hinaus jetzt der Staatsanwaltschaft übersandt, so das OLG. Diese werde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Antragsgegner und seinen Bruder prüfen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 19.04.2021, 3 UF 138/20

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