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Urteil zur Soli-Musterklage: Gericht lässt Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zu
Die Musterklage des Bundes der Steuerzahler e.V. (BdSt) gegen die Zahlung des Solidaritätszuschlags 2020 wird voraussichtlich in die nächste Instanz gehen: Das Finanzgericht (FG) Nürnberg habe am 29.07.2020 die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, meldet der BdSt.
Zuvor habe das Gericht intensiv über die Klage eines Ehepaars aus Bayern verhandelt, das sich gegen seine Soli-Vorauszahlungen wendet. Im Ergebnis habe das FG die Klage abgewiesen, die Revision aber wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen. Auch habe das FG das Finanzamt verpflichtet, die Vorauszahlungen an die ab 2021 geltende Rechtslage anzupassen und entsprechend abzusenken (3 K 1098/19).
Bei seiner Klageabweisung berücksichtigte das FG laut BdSt vor allem die Tatsache, dass sich die Klage gegen die Vorauszahlungen richtete. Da das Steuerjahr 2020 noch nicht abgeschlossen sei, könnte der Gesetzgeber gegebenenfalls noch Änderungen vornehmen, so die Richter.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 29.07.2020