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Urteil mit Folgen: Kurbädern drohen Steuernachzahlungen
Die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) kann für Kurorte in Mecklenburg-Vorpommern teure Folgen haben. Der Finanzminister des Landes Reinhard Meyer (SPD) kündigte deshalb an, bei seinen Länderkollegen dafür werben zu wollen, zumindest die rückwirkende Anwendung einzugrenzen.
Das betreffende Urteil geht laut Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern zurück auf das Jahr 2017. Seinerzeit habe der BFH entschieden, dass ein Kurort die Aufwendungen für seine touristische Infrastruktur – also etwa für Seebrücken, Strandpromenaden oder Marktplätze – nur noch sehr eingeschränkt steuerlich geltend machen kann. Die Steuerexperten in den Ländern hätten seither über die Folgen des Urteils diskutiert, sodass die Steuerverwaltungen in dieser Zeit noch einen geringen Spielraum bei der Auslegung des BFH-Urteils hätten nutzen können. Mittlerweile sei die BFH-Entscheidung allerdings im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit allgemeine Verwaltungsauffassung.
Auch für Mecklenburg-Vorpommern bedeute das, dass Kurorte, die in den vergangenen Jahren ihre Steuerzahlungen dadurch gesenkt haben, dass sie in den Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur investierten, mit Steuerrückforderungen durch die Finanzämter rechnen müssen. Dass dieser Fall eintreten könnte, sei den Kurorten bekannt gewesen. Das Finanzministerium sei seit langem mit ihnen im Gespräch gewesen, habe eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet und sich im Kreis der anderen Bundesländer dafür stark gemacht, dass das Urteil nicht angewandt wird – allerdings ohne den gewünschten Erfolg.
Besonders bitter sei, dass das Urteil auch rückwirkend angewandt werden solle. Zumindest diesen Umstand will Finanzminister Reinhard Meyer mit seinen Kollegen in den anderen Bundesländern noch einmal besprechen. Er wünsche sich, "dass wir uns im Länderkreis darauf verständigen, dass das Urteil erst ab diesem Jahr angewandt wird". Dazu möchte er eine Initiative in der Finanzministerkonferenz starten und um Zustimmung werben. "Gerade in dieser schwierigen Zeit sollten wir die Gemeinden, die vom Tourismus leben, nicht auch noch zusätzlich belasten", erläutert der Minister seine Ansicht.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 12.02.2021