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Urteil gegen "Waldläufer von Oppenau": Ist rechtskräftig

20.10.2021

Das Verfahren gegen den so genannten Waldläufer von Oppenau ist rechtskräftig abgeschlossen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Offenburger Landgerichts (LG) bestätigt hat. Das LG hatte den Angeklagten wegen Geiselnahme, mehreren Waffendelikten sowie gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten zum Nachteil von Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des LG hielt sich der Angeklagte im Juli 2020 in einer im Wald in der Nähe der Gemeinde Oppenau gelegenen Gartenhütte auf. Dort hatte er auch mehrere Waffen mit Munition sowie waffenähnliche Gegenstände abgelegt. Als am 12.07.2020 vier Polizeibeamte die Hütte durchsuchen wollten, nahm er unter Verwendung einer Schreckschusswaffe, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sah, einen der Polizeibeamten als Geisel. Ihm gelang es hierdurch, alle vier Polizeibeamten zu entwaffnen und sich mit ihren geladenen Dienstwaffen im Wald zu verstecken. Nachdem eine Suche nach ihm mit einem Großaufgebot der Polizei zunächst erfolglos geblieben war, konnte er schließlich am 17.07.2020 von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei festgenommen werden. Bei der Festnahme, der er sich widersetzte, verletzte er einen Polizeibeamten mit einer Axt am Fuß.

Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.10.2021, 1 StR 330/21

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