Austausch von Steuerdaten: FDP zweifelt an sicherer Handhabung der Daten
Staatsanwaltschaft: Hätte mit Presse-Info zuwarten müssen
Urlaubsrückkehrer: Mit Eilantrag gegen Testpflicht gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Eilantrag einer Familie abgelehnt, die am 29.08.2020 aus ihrem Mallorca-Urlaub heimkehren wird und sich gegen die Pflicht gewandt hatte, sich auf Corona testen zu lassen. Dies meldet "n.tv" am 27.08.2020 auf seinen Internetseiten.
Der obligatorische Test verletze ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit, hatte die Familie geltend gemacht. Sie müsse gegen ihren Willen eine ärztliche Behandlung dulden.
Das BVerfG gab indes dem Interesse der Allgemeinheit an Eindämmung und Kontrolle des Infektionsgeschehens den Vorrang. Es gehe um die Gesundheit vieler Menschen. Demgegenüber stelle sich der mit der Testpflicht einhergehende, wenig intensive und kurze Eingriff als weniger gravierend dar.
Über die gleichzeitig eingereichte Verfassungsbeschwerde der Familie ist noch nicht entschieden, wie "n-tv" weiter mitteilt.
n-tv, Internetmeldung vom 27.08.2020