Nicht kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke: EU-Mitgliedstaaten aktualisieren EU-Liste
Digitale Steuerbescheide: Was ab 2026 gilt
Unterstützung sauberer Technologien und sauberer Industrie: Schlussfolgerungen zur Nutzung steuerlicher Anreize gebilligt
Der Rat der EU hat Schlussfolgerungen zu steuerlichenAnreizen zur Förderung sauberer Technologien und einer sauberen Industrie imRahmen des EU-Deals für eine saubere Industrie gebilligt. DieSchlussfolgerungen sind laut Rat eine Antwort auf eine diesbezüglicheEmpfehlung der Kommission vom 02.07.2025.
Der Deal für eine saubere Industrie sei eine Leitinitiativedes Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, dem Fahrplan der EU zur Erleichterungund Beschleunigung des unternehmerischen Handelns und zur Sicherung desWohlstands Europas. Ziel des Deals sei es, die Dekarbonisierung der Industriezu unterstützen und die EU durch die Förderung von sauberen Technologien undkreislauforientierten Geschäftsmodellen als wettbewerbsfähigen und attraktivenProduktionsstandort zu positionieren.
In ihrer Empfehlung schlage die Kommission steuerlicheAnreize vor, die zur Förderung einer sauberen Industrie in der EU genutztwerden könnten, nämlich gezielte Steuergutschriften und beschleunigteAbschreibungen. Zudem empfehle sie, steuerliche Anreize auf bestimmteallgemeine Grundsätze zu stützen, um sicherzustellen, dass solche Maßnahmenkosteneffizient sowie leicht und zeitnah umzusetzen sind.
In seinen Schlussfolgerungen betont der Rat, dass diewirtschaftliche Dynamik in Europa neu belebt und die Wettbewerbsfähigkeit undResilienz gestärkt werden müssen. In diesem Sinne würden in denSchlussfolgerungen die Empfehlung der Kommission und die darin enthaltenenpolitischen Optionen begrüßt, die als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele desDeals für eine saubere Industrie dienen sollen.
Gleichzeitig unterstreicht der Rat, dass steuerliche Anreizefür Unternehmen und Steuerbehörden einfach zu verstehen und anzuwenden seinmüssen, insbesondere angesichts der unterschiedlichen Steuersysteme innerhalbder EU. Der Rat weist darauf hin, dass steuerliche Anreize als eines dermöglichen Elemente in einem sich weiterentwickelnden Policy-Mix zurUnterstützung der Entwicklung sauberer Energie, der Dekarbonisierung derIndustrie und sauberer Technologien betrachtet werden sollten, die jeder Mitgliedstaatberücksichtigen sollte.
Darüber hinaus unterstreicht der Rat in denSchlussfolgerungen, dass Flexibilität bei der Anwendung steuerlicher Anreizevon entscheidender Bedeutung ist. Er betont, dass es den Mitgliedstaaten – vondenen einige bereits ähnliche Maßnahmen eingeführt haben – freisteht,steuerliche Anreize entsprechend ihrer jeweiligen Situation und unterBerücksichtigung möglicher Auswirkungen auf den Haushalt zu konzipieren,umzusetzen und anzuwenden.
Schließlich ermutigt der Rat die Mitgliedstaaten, mitUnterstützung der Kommission gegebenenfalls die Wirksamkeit der von ihnenumgesetzten steuerlichen Anreize zu bewerten und bewährte Verfahren mit denanderen Mitgliedstaaten auszutauschen.
Rat der Europäischen Union, PM vom 10.10.2025