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Unternehmensteuer: Bayern und Nordrhein-Westfalen fordern Reform

05.08.2021

Die Finanzminister Nordrhein-Westfalens und Bayerns, Lutz Lienenkämper (CDU) und Albert Füracker (CSU) fordern nach einem gemeinsamen Treffen weitere Entlastungen durch eine Unternehmensteuerreform. Deutschland brauche attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und Startups. Die Corona-Pandemie habe viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Deswegen sei es nun an der Zeit, die überfällige Modernisierung des Unternehmensteuerrechts zügig anzupacken.

Insbesondere im Unternehmensbereich sei Deutschland im internationalen Vergleich zum Hochsteuerland geworden. Nach den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sei es nun wichtig, die Erholung der Wirtschaft zu unterstützen. Dabei sei die steuerliche Gesamtbelastung für die Standortwahl von Unternehmen ein wesentlicher Faktor und werde zukünftig noch stärker an Bedeutung gewinnen. Die Finanzminister Nordrhein-Westfalens und Bayerns wollen die Steuerbelastung für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, perspektivisch auf ein "international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent" deckeln. Das würde die Position Deutschlands immens verbessern, meinen sie.

Weiterer Verbesserungsbedarf bestehe im Bereich der umsatzsteuerlichen Organschaft. Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit sollten die Leitlinien für die moderne Unternehmenssteuer sein.

"Unsere Wirtschaft braucht ein Steuerrecht, das ihr eine verlässliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen bietet", erklärt Minister Lienenkämper. "Übermäßig komplexe und nicht mehr zeitgemäße Regelungen führen zu Rechtsunsicherheit und hohem bürokratischem Aufwand. Deshalb gilt es, das Steuerrecht zukunftsfest zu erneuern und zugleich international wettbewerbsfähig auszugestalten. Dazu gehört auch, neue Abgaben und Meldepflichten, wie etwa das Lieferkettengesetz, auf den Prüfstand zu stellen, um die Unternehmen in der Corona-Pandemie nicht noch zusätzlich zu belasten."

Anstelle von zusätzlichen Belastungen seien steuerliche Anreize notwendig, um Investitionen der Unternehmen, insbesondere in Klimaschutz und Digitalisierung, zu forcieren. Gerade junge, innovative Unternehmen brauchten mehr finanzielle Spielräume, betont Finanzminister Füracker.

Aus Sicht der beiden Minister muss auch bei den Zuständigkeiten im Steuerrecht der Föderalismus gestärkt werden. Dann könnte zum Beispiel das Anliegen Bayerns und Nordrhein-Westfalens, Freibeträge beim Ersterwerb für selbst genutztes Wohneigentum einzuführen, tatsächlich zum Wohl der Bürger umgesetzt werden.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 04.08.2021

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