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Unternehmensbesteuerung in der EU: Initiativbericht zu weiterer Reform veröffentlicht

04.09.2023

Die Berichterstatterin im federführenden Wirtschaftsausschuss (ECON) des EU-Parlaments, Isabel Benjumea, hat ihren Berichtsentwurf zur weiteren Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU veröffentlicht (2022/2146(INI)). Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV). Er begrüßt, dass in dem Berichtsentwurf eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für europäische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefordert wird.

Diverse globale Krisen hätten europäische Unternehmen in den letzten drei Jahren vor enorme Herausforderungen gestellt. Hierzu zählten unter anderem unterbrochene Lieferketten, Rohstoffknappheit und eine konstant hohe Inflation. Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMU zu fördern, schlage Benjumea nun einige konkrete Entlastungsmaßnahmen vor.

Die spanische Abgeordnete kritisiere in ihrem Berichtsentwurf, dass die unterschiedliche Umsetzung von Steuerrichtlinien durch die Mitgliedstaaten zu mehr Bürokratie und höheren Befolgungskosten, insbesondere für europäische KMU geführt hat. Künftige Legislativvorschläge der EU-Kommission im Steuerbereich sollten ihrer Meinung nach darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für europäische KMU zu verringern.

Des Weiteren befürworte die Berichterstatterin die Umsetzung der Regeln zu Säule II des globalen OECD-Steuerabkommens und die baldige Einführung eines neuen Rahmens zur Unternehmensbesteuerung (BEFIT), die für das dritte Quartal 2023 geplant ist. In ihren eingebrachten Änderungsanträgen zum Berichtsentwurf forderten einige Mitglieder des ECON-Ausschusses zudem, die vollständige Kohärenz von Säule I und II (Pillar I und Pillar II) des globalen OECD-Steuerabkommens mit den neuen BEFIT-Regelungen sicherzustellen. Sie wiesen außerdem darauf hin, dass Unternehmen genügend Zeit eingeräumt werden müsse, um die entsprechenden Regelungen umzusetzen.

In ihrem Berichtsentwurf fordert Benjumea laut DStV zudem vereinfachte und harmonisierte Körperschaftssteuerregelungen, um den Verwaltungsaufwand für KMU zu verringern und Erstattungsverfahren zu erleichtern. Der Verband befürwortet diese Forderung, da sie dazu beitragen würde, steuerliche Hindernisse zu beseitigen und unternehmensfreundlichere Bedingungen zu schaffen. Besonders für grenzüberschreitend tätige Unternehmen führe die Komplexität der momentanen Steuervorschriften oftmals zu höheren Befolgungskosten. In ihren Änderungsanträgen zum ursprünglichen Berichtsentwurf hätten einige Mitglieder des ECON-Ausschusses zudem kritisch angemerkt, dass die Fragmentierung der nationalen Steuerpolitik insbesondere KMU schädigt, da diese mit bis zu 27 verschiedenen Steuersystemen zurechtkommen müssen.

Ende Oktober werde im ECON-Ausschuss über den Berichtsentwurf Benjumeas abgestimmt.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 31.08.2023

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