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Unternehmen: Regierung hält Berichtspflichten für zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort (BT-Drs. 20/14901) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 20/14589) auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
Auch ist nach Ansicht der Regierung zu prüfen, ob alle Informationen, die sich aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben, für das Erreichen ihrer Ziele relevant sind oder ob Informationen zusammengefasst oder vereinfacht werden können. Daher hätten die Minister für Justiz, Finanzen, Wirtschaft und Klimaschutz sowie Arbeit und Soziales am 17.12.2024 in einem Brief an die EU-Kommission angeregt, maßgebliche gesetzliche Rahmenwerke, insbesondere die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Taxonomie-Verordnung, mit Blick auf den konkreten Inhalt der Berichtspflichten für betroffene Unternehmen deutlich zu reduzieren und somit einfacher, zielgerichteter und insgesamt verhältnismäßiger auszugestalten.
Deutscher Bundestag, PM vom 14.02.2025