Grenzüberschreitende Altersversorgung: Niederlande müssen sich vor EuGH verantworten
Sterbegeld: Kein Einkommen im Sinne des Ausbildungsförderungsrechts
Unternehmen mit ausländischen Niederlassungen: Klage gegen Griechenland wegen Körperschaftsteuervorschriften
Griechenland wird vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil gemäß dem griechischen Körperschaftsteuerrecht im Inland entstandene Unternehmensverluste steuerlich anders behandelt werden als Verluste in einem anderen EU-/EWR-Staat. Unternehmensgewinne dagegen müssten in beiden Fällen in Griechenland versteuert werden, so die Europäische Kommission.
Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung verstoße gegen Artikel 49 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Verbindung mit Artikel 54 AEUV und Artikel 31 Absatz 1 des EWR-Abkommens (in Verbindung mit Artikel 34 EWR-Abkommen) und stelle eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.
Europäische Kommission, PM vom 30.10.2020