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Unternehmen: Können ab sofort Überbrückungshilfe III Plus beantragen

08.10.2021

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können ab sofort Anträge auf die bis Ende 2021 verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 06.10.2021 mit. Die Anträge seien durch prüfende Dritte über die Plattform "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de" einzureichen. Die Antragsfrist werde bis zum 31.12.2021 verlängert. Die maßgeblichen Förderbedingungen seien in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

 

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist laut BMWi inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus seien Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Außerdem könnten all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.

 

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben und weitere Hilfe benötigen, könnten die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, könnten jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Damit die Hilfen schnell wirken, könnten die Unternehmen bei Erstanträgen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten, betont das Wirtschaftsministerium.

 

Verlängert werde auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe Plus für das vierte Quartal sei voraussichtlich Mitte Oktober möglich. Details zur Antragsstellung werden nach Angaben des BMWi zeitnah auf der Plattform "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de" veröffentlicht.

 

Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 06.10.2021

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