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Unterhaltszahlungen von Gebietsfremden: Belgien muss sich wegen steuerlicher Abzugsfähigkeit vor EuGH verantworten
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Belgien wegen seiner Vorschriften über die Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen vom steuerpflichtigen Einkommen Gebietsfremder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen.
Das belgische Recht verbiete derzeit den Abzug von Unterhaltszahlungen vom steuerpflichtigen Einkommen Gebietsfremder, die weniger als 75 Prozent ihres weltweiten Einkommens in Belgien erzielen, führt die Kommission aus. Dadurch würden gebietsfremde Steuerpflichtige benachteiligt. Damit verstießen die genannten Rechtsvorschriften gegen Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 28 des EWR-Abkommens.
Europäische Kommission, PM vom 30.10.2020