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Unterhaltsrecht: OLG Celle veröffentlicht neue Leitlinien

02.01.2025

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien für 2025 veröffentlicht. Die Orientierungshilfe für die Familiengerichte des Bezirks bei der Unterhaltsberechnung sind nun auf der Internetseite des Gerichts (https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/) als pdf-Datei verfügbar. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich.

Die aktualisierten unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle beinhalten die Düsseldorfer Tabelle 2025 auf Basis der 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 359), nach der sich die Bedarfssätze für Kinder ab Januar 2025 geringfügig erhöhen. Dem steht das Kindergeld gegenüber, das sich seit dem 01.01.2023 für alle Kinder einheitlich auf 250 Euro beläuft und nach den gesetzlichen Regelungen mit den Bedarfssätzen zu verrechnen ist.

Der Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt im Jahr 2025 infolge der Erhöhung des BAföG-Höchstfördersatzes zum Wintersemester 2024/2025 nunmehr im Regelfall monatlich 990 Euro (davon Wohnkostenanteil: 440 Euro), ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen sind nach der deutlichen Anhebung im Jahr 2024 unverändert geblieben. Der notwendige Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beläuft sich daher weiterhin auf 1.450 Euro. Der Selbstbehalt kann im Einzelfall angemessen erhöht werden.

Oberlandesgericht Celle, PM vom 30.12.2024

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