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Unterhalt eines Alpakahofs: Hobby oder Unternehmen?
Wer einen Alpakahof betreibt und dabei Verluste erleidet, kann möglicherweise den Fiskus an den Verlusten beteiligen. Jedoch ist das nicht in jedem Fall möglich, genauer gesagt, wenn es sich um ein reines Hobby handelt, erläutert Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Abgrenzung zwischen Hobby und Betrieb sei oft ein Streitthema.
Alpakas könnten vielseitig eingesetzt werden, sei es als Rasenmäher, Wanderbegleiter, Therapietier, Wollelieferant oder Zuchttier. Je nach Einsatzart seien bestimmte Rassen besser geeignet. Bei einer gewerblichen Haltung sei ein Sachkundenachweis erforderlich. Private Tierhalter müssten keinen solchen vorweisen, machten ihn aber oft freiwillig, um eine artgerechte Haltung zu gewährleisten, erläutert die Lohnsteuerhilfe. Obwohl die Haltung relativ unkompliziert ist, wiesen Alpakas viele Besonderheiten auf. Die Schwielensohler, ähnlich Kamelen, bedürften beispielsweise einer regelmäßigen Nagelpflege und einer anderen Schertechnik als bei Schafen. Auch artgerechtes Futter und eine Gruppenhaltung seien erforderlich. Zudem sollte ein Wissen über Impfungen, Hygiene und Fortpflanzung vorhanden sein, bevor ein Alpaka angeschafft wird.
Für die gewerbliche Nutzung seien tiefergehende Kenntnisse der Genetik erforderlich, um gesunde und produktive Tiere zu züchten, mit denen entsprechende Einnahmen erzielt werden können. So entscheide zum Beispiel die Faserqualität mit ihrer Vliesstärke, Glanz, Wellung und Farbschattierung über den Preis, der für den Verkauf von Wolle erzielt werden kann. Bis zu 70 Euro bringe ein Kilogramm Wolle, die sogar für Allergiker geeignet ist.
"Das Finanzamt deklariert die Alpakahaltung als Hobby, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erkennbar ist oder nicht ernsthaft umgesetzt wird", erklärt Tobias Gerauer. Dies erfordere eine genaue Überprüfung durch die Finanzbehörde. Für die Einstufung würden eine Vielzahl an Kriterien herangezogen, darunter die Art und Vielfalt der ausgeübten Tätigkeiten, der zeitliche Einsatz, die Betriebsgröße, das Maß an Professionalität in der Betriebsführung sowie die mittelfristige Gewinnprognose. Ein anerkannter land- und forstwirtschaftlicher Betrieb müsse auf Dauer Überschüsse erzielen. Weichen die tatsächlich erzielten Erträge von den prognostizierten stark ab, müssten von den Tierhaltern geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um die Ertragssituation auf Kurs zu bringen. Jedoch werde bei Tierzucht eine mehrjährige Anlaufphase mit Verlusten eingeräumt.
In einem Streitfall habe ein Ärzteehepaar nebenberuflich eine Alpakafarm unterhalten. Das Finanzamt habe die Verluste der sieben anfänglichen Jahre anerkannt. Im achten Jahr sei dies jedoch nicht mehr der Fall gewesen und die Farm als zeitintensive und kostspielige Liebhaberei eingestuft worden, so die Lohnsteuerhilfe. Das mehrfach überarbeitete Konzept habe unter anderem vorgesehen, Fohlen an Hobbyhalter mit Gewinn zu verkaufen. Doch dieses Vorhaben sei gescheitert und die Herdengröße stieg rasch an und mit ihr die Kosten. Das Finanzgericht (FG) Münster habe sich aber dennoch vom Konzept und den Anstrengungen der Eheleute überzeugen lassen. Es habe der Auffassung der Finanzbehörde in einem rechtskräftigen Urteil (4 K 1666/17 E) widersprochen und die negativen Einkünfte aus dem Betrieb weiterhin anerkannt.
Positiv ausgelegt wurde laut Lohnsteuerhilfe auch, dass sich die Frau in einem Verein von Alpaka-Züchtern engagierte und ein Fachbuch über Alpakas veröffentlicht hatte. Zu den weiteren Maßnahmen der Betriebsführung zählten die Umstellung auf Faseralpakas, die Vergrößerung der Zuchtbasis, die Teilnahme an und Ausrichtung von Shows zur Bewerbung des Betriebs, der Verkauf von eigenem Futter sowie die Durchführung von Seminaren. Im Laufe der Zeit habe das Ehepaar zudem mehrere Hilfsarbeiter und die Tochter als Vollzeitkraft beschäftigt. Die produzierte Alpakawolle in geprüfter Qualität sei an einen eigens zu diesem Zweck gegründeten Gewerbebetrieb zur Verarbeitung und Vermarktung übergeben worden. Das FG habe in der Summe der Tätigkeiten eine Entwicklung von einer Hobbyzüchterin zu einer Spezialistin auf dem Gebiet der Alpaka-Zucht gesehen.
Für die Lohnsteuerhilfe zeigt der Fall, dass jeder Sachverhalt für sich zu beurteilen sei. Die Anforderungen für eine betriebliche Einstufung seien jedoch recht hoch. Eine hauptberufliche Ausübung sei häufig glaubwürdiger als eine neben dem eigentlichen Job, der den Lebensunterhalt sichert. Doch neben der Freude an den Tieren könne sich ein tragfähiges Geschäftsmodell daraus entwickeln, das Natur, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit miteinander verbindet.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 29.07.2025