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Unlauter erlangte Gewinne: Energieversorger muss Auskunft erteilen

06.07.2021

Der Energieversorger ExtraEnergie muss der Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen Auskunft über alle Gewinne erteilen, die er seit 2014 aufgrund einer rechtswidrigen Preiserhöhungsmitteilung an Verbraucher vereinnahmt hat. Ein entsprechendes Teil-Urteil des Düsseldorfer Landgerichts hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Gewinnabschöpfungsverfahren bestätigt.

Hintergrund des Verfahrens sind laut (VZ) Preiserhöhungen, die die ExtraEnergie GmbH in einer seitenlangen allgemeinen E-Mail angekündigt hatte. Die Ankündigung war gerichtlich wegen Intransparenz für unwirksam erklärt worden, weswegen sich der Energieversorger nicht auf die Preiserhöhungen berufen dürfe, so die Verbraucherschützer. Die Gewinnabschöpfung solle dazu führen, die Gewinne herauszugeben, die ExtraEnergie durch die unzulässigen Preisänderungsmitteilungen eingespielt habe, so Claudia Neumerkel, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen

In der aktuellen Auskunftsstufe des Gewinnabschöpfungsverfahrens hat das OLG Düsseldorf laut VZ Sachsen nicht nur eine vorsätzliche Handlung von ExtraEnergie erkannt, sondern darüber hinaus noch weitere Preisanpassungs-E-Mails des Unternehmens aus dem Zeitraum 2015 bis 2017 als unwirksam gewertet. Das OLG habe die Revision nicht zugelassen. Dagegen hätten beide Parteien Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Verbraucherzentrale Sachsen, PM vom 05.07.2021 zu Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2021, I-20 U 63/19, nicht rechtskräftig

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