Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Unglück auf Baumschaukel: Eigentümer des...

Unglück auf Baumschaukel: Eigentümer des Grundstücks haftet

14.02.2025

Das Landgericht (LG) Lübeck hat einen Grundstückseigentümer zur Zahlung verurteilt, nachdem sich eine Jugendliche auf dem Grundstück schwer verletzt hatte.

Zwei Auszubildende schaukelten auf einer Baumschaukel, die an einem Ast hing. Der Ast brach ab und verletzte eine der Auszubildenden schwer. Die Krankenkasse verlangte vom Grundstückseigentümer Ersatz der Heilbehandlungskosten. Der Grundstückseigentümer hatte das Haus nebst Garten für Fortbildungen zur Verfügung gestellt.

Das LG Lübeck hat entschieden, dass der Grundstückseigentümer die Kosten für die Heilbehandlung übernehmen muss. Der Baum sei zwar regelmäßig kontrolliert worden, aber nur von ungeschultem Personal. Es wäre jedoch nötig gewesen, den Baum jährlich von geschultem Personal oder gar Fachleuten überprüfen zu lassen, vor allem, weil der Baum als Spielgerät eine größere Gefahr dargestellt habe.

Landgericht Lübeck, Urteil vom 17.01.2025, 9 O 112/23, nicht rechtskräftig

Mit Freunden teilen