Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Unfall zwischen Pkw und Hund: Kfz-Haftpf...

Unfall zwischen Pkw und Hund: Kfz-Haftpflichtversicherung muss zahlen

27.01.2021

Das Landgericht (LG) München I hat nach einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Hund auf dem Gelände eines Gewerbeparks den Pkw-Fahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Schadenersatz von rund 20.000 Euro verurteilt. Es hat entschieden, dass sich bei dem Unfall zwischen dem Pkw und dem knapp vier Monate alten, angeleinten Hund keine typische Tiergefahr verwirklicht habe und somit ein Mitverschulden des Halters ausgeschlossen sei.
Zudem sei eine Physiotherapie bei der Fraktur der linken Vorderpfote des noch im Wachstum befindlichen Hundes medizinisch notwendig gewesen, so das Gericht.
Bei dem Unfall war der Hund an seiner linken Vorderpfote verletzt worden. Die Einzelrichterin vernahm Zeugen zum Unfallhergang auf dem Privatgelände und hörte einen Gutachter zur Unfallbedingtheit der Verletzungen des Hundes und zur Angemessenheit der geltend gemachten Behandlungskosten an.
Ein Angestellter des Besitzers des Rüden, der auf dem Gelände als Wachhund eingesetzt werden sollte, hatte den Hund am Tag des Unfalls an der Leine auf dem Privatgelände des Gewerbeparks spazieren geführt, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung von zehn Stundenkilometern gilt. Als der Beklagte sich in seinem Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 20 Stundenkilometern näherte, erfasste er den Hund mit seinem Pkw an der linken Vorderpfote.
Zur Überzeugung des Gerichts hat sich die Betriebsgefahr des Pkws verwirklicht. Hinzu komme das Verschulden des Fahrers durch die überhöhte Geschwindigkeit. Ein Mitverschulden des Hundehalters beziehungsweise seines Angestellten – etwa durch die Verwirklichung der so genannten Tiergefahr – schloss das LG vor diesem Hintergrund aus.
Weiter folgte es den Ausführungen des Gutachters, der die Verletzungen des Hundes als mit dem Autounfall kompatibel bewertete und die Behandlungskosten für angemessen hielt. Insbesondere die Physiotherapie sei notwendig gewesen, da der junge Hund sich zum Zeitpunkt des Unfalls noch im Wachstum befunden habe. Die Beklagten haften dem LG zufolge auch für zukünftige Verletzungsfolgen, da diese laut Gutachten nicht ausgeschlossen werden können.
Landgericht München I, Urteil vom 15.09.2020, 20 O 5615/18

Mit Freunden teilen