Einwerfen eines Autoschlüssels in Autohaus-Briefkasten: Nicht immer grob fahrlässig
Soloselbstständige: Startschuss für Neustarthilfe
Unerlaubte Telefonwerbung: Bußgeld gegen Call-Center
Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen das Call-Center KiKxxl GmbH eine Geldbuße in Höhe von 260.000 Euro verhängt.
"Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen alle beteiligten Unternehmen vor", sagte BNetzA-Präsident Jochen Homann. Call-Center seien bei der Beachtung der gesetzlichen Regelungen genauso in der Pflicht wie ihre Auftraggeber.
Die KiKxxl GmbH hatte nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur im Auftrag verschiedener marktstarker Unternehmen aus der Telekommunikations-, Energie- und Versicherungsbranche unerlaubte Werbeanrufe durchgeführt.
Das Call-Center habe all diese Anrufe durchgeführt, obwohl in den im Bußgeldbescheid berücksichtigten Fällen keine oder keine wirksamen Werbeeinwilligungen der angerufenen Verbraucher vorgelegen hätten. Im Rahmen des Verfahrens hatte sich laut BNetzA unter anderem herausgestellt, dass die KiKxxl GmbH das Vorliegen solcher Werbeeinwilligungen unzureichend und zum Teil gar nicht geprüft hatte. Dies habe dazu geführt, dass sie viele Einwilligungsdaten verwendet habe, die veraltet, rechtsfehlerhaft oder sogar nicht authentisch waren. Obwohl sich zahlreiche Verbraucher bei dem Unternehmen über erhaltene Werbeanrufe beschwerten und auf die Probleme hinwiesen, habe es seine Praxis fortgesetzt.
Viele Betroffene hätten der BNetzA zudem berichtet, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgt seien, durch die sie sich massiv belästigt gefühlt hätten.
Gegen die beauftragenden Unternehmen hat die BNetzA wegen des Vorwurfs rechtswidriger Werbeanrufe ebenfalls bereits in einem Fall ein hohes Bußgeld verhängt.
Die Geldbuße gegen die KiKxxl GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat Einspruch gegen die Entscheidung der Netzagentur eingelegt. Für die Entscheidung hierüber ist das Amtsgericht Bonn zuständig.
Bundesnetzagentur, PM vom 17.02.2021