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Umweltbonus für E-Autos: Wird fortgesetzt und auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert

28.07.2022

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 01.01.2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet laut Bundeswirtschaftsministerium konkret, dass die Förderung – der so genannte Umweltbonus – ab diesem Zeitpunkt auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.

Konkret werde der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 01.09.2023 werde der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfalle der Umweltbonus ab 01.01.2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride laufe Ende 2022 aus.

Maßgeblich für die Förderung solle auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt, so das Wirtschaftsministerium. Die Mittel für den Umweltbonus würden im Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Seien sie ausgeschöpft, ende die Förderung mit dem Umweltbonus.

Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.08.2023 (für Privatpersonen bis 31.12.2023) will das Bundeswirtschaftsministerium für Planungssicherheit bei den Käufern sorgen. Die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle lägen unterhalb von zwölf Monaten. So könnten bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.

Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 26.07.2022

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