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Umstellung der Kassensysteme: Auch Berlin gewährt Fristverlängerung
Auch Berliner Betriebe sollen bei der technischen Umstellung der Kassensysteme coronabedingt mehr Zeit haben. Dies hat die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin entschieden. Die neue Regelung sehe vor, dass bestehende elektronische Kassensysteme spätestens bis zum 31.03.2021 umgerüstet sein müssen.
Für die Gewährung der Fristverlängerung bei der Umrüstung müssten die Berliner Betriebe folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung muss bis zum 30.08.2020 mit einem konkreten Termin beauftragt sein,
- Firmen, die die technische Sicherheitseinrichtung anbieten oder den Einbau vornehmen, haben bestätigt, dass die Umrüstung nicht bis zum 30.09.2020 möglich ist,
- der Einbau muss spätestens bis zum 31.03.2021 erfolgen,
- gemäß Abgabenordnung (§ 146a) müssen alle Verpflichtungen erfüllt werden,
- für die Veranlagungszeiträume 2010 bis 2020 liegt kein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Steuergefährdung vor, das mit einer Verurteilung, einem Strafbefehl, einer Auflage oder einem Bußgeldbescheid abgeschlossen wurde.
Damit soll laut Senatsverwaltung sichergestellt werden, dass Steuerpflichtige, die bisher untätig geblieben oder bereits negativ aufgefallen sind, nicht begünstigt werden. Ein gesonderter Antrag bei den Berliner Finanzämtern sei nicht erforderlich.
Gemäß Kassensicherungsgesetz sollte die Umrüstung der Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung bis zum Januar 2020 erfolgen. Da diese nicht flächendeckend verfügbar war, sei die Frist bundesweit bis zum 30.09.2020 verlängert worden. Angesichts der vorherrschenden Corona-Pandemie und geänderten Mehrwertsteuersätze sähen sich viele Unternehmen derzeit jedoch nicht in der Lage, die Kassensysteme umzustellen. Hinzu komme, dass eine technische Lösung für cloudbasierte Kassensysteme noch nicht zertifiziert sei, erläutert die Senatsverwaltung.
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, PM vom 24.07.2020