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Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut: US-Beschaffungsverfahren unter Verwendung von Kreditkarten

09.05.2022

Die amerikanischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im Wert von bis zu 2.500 Euro erleichtern soll (vgl. Tz. 64 des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 22.12.2004, IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl 2004 I S. 1200). In diesem Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte oder GPC-Mastercard-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Zudem ersetzt in diesen Fällen die GPC-VISA/Mastercard-Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag.

Laut Bundesfinanzministerium gilt in Ergänzung seines Schreibens vom 22.12.2004, dass sich abweichend von Tz. 64 und Tz. 65 Satz 2 jenes Schreibens ab 01.05.2022 die Wertgrenze für die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im vereinfachten amerikanischen Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer GPC-VISA/Mastercard-Kreditkarte von 2.500 Euro auf 7.500 Euro erhöht. Im Übrigen werde das amerikanische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 05.05.2022, III C 3 - S 7492/19/10002 :003

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