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Umsatzsteuerverfahrensrecht: Bundessteuerberaterkammer macht Reformvorschläge

27.02.2024

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich mit Vorschlägen zu einer Reform des Umsatzsteuerverfahrensrecht an das Bundesfinanzministerium (BMF) gewandt. Das derzeit geltende Steuerverfahrensrecht werde dem Prinzip der Neutralität der Umsatzsteuer als Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug oftmals nicht gerecht, meint die Steuerberaterkammer.

Zwar existiere es als theoretisches Prinzip, in der Steuerfestsetzung finde es sich aber regelmäßig nicht wieder. Vielfach sehe sich die Unternehmerschaft großen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt, die zum Beispiel auf uneinheitlichen und sich widersprechenden rechtlichen Bewertungen der jeweiligen Finanzämter beruhen. Aus Sicht der BStBK bedürfe es daher dringend einer Reform des Umsatzsteuerverfahrensrechts, um einerseits die steuerpflichtigen Unternehmer und deren Berater zu entlasten und andererseits den Bürokratieabbau auf Seiten der Finanzverwaltung weiter effektiv voranzutreiben.

In einem beigefügten Positionspapier zeigt die BStBK zunächst die Problematik anhand von Beispielen auf und analysiert den Status-Quo. Sodann macht sie konkrete Vorschläge für die Anpassung des Umsatzsteuerverfahrensrechts.

Die BStBK hatte die Vorschläge (Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer zur Reform des Umsatzsteuerverfahrensrecht) bereits im Jahr 2021 beim BMF eingereicht.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 20.02.2024

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