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Umsatzsteuersenkung: BMF gibt neue Vordruckmuster bekannt

06.07.2020

Im Zusammenhang mit der Herabsetzung der Umsatzsteuer zum Juli 2020 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben herausgegeben, das eine Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 für die Voranmeldungszeiträume ab Juli 2020 beinhaltet.
Nach dem Schreiben vom 01.07.2020 wird im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Juli 2020 das Vordruckmuster "USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020" neu bekannt gegeben.
Durch Artikel 3 Nr. 3 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 29.06.2020 werde mit Wirkung zum 01.07.2020 § 28 Absatz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz neu gefasst, erläutert das BMF. Danach gölten für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 ein allgemeiner Steuersatz von 16 Prozent und ein ermäßigter Steuersatz von fünf Prozent. Aufgrund der Steuersatzänderungen seien die Erläuterungen in dem Vordruckmuster USt 1 E angepasst worden.
Das Vordruckmuster ist dem Schreiben des BMF beigefügt und auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar. Es ersetzt mit Wirkung vom 01.07.2020 das mit dem BMF-Schreiben vom 17.12.2019 (III C 3 - S 7344/19/10001 :001) eingeführte Vordruckmuster USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020). Die Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020) und USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020) bleiben laut BMF unverändert bestehen.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 01.07.2020, III C 3 - S 7344/19/10001 :001

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