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Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern: Einheitliche Fragebogen werden eingeführt

26.08.2021

Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es derzeit lediglich landesspezifische Fragebögen einzelner Bundesländer.

Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben mitteilt, werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2021 folgende Vordruckmuster eingeführt:

  • FsEAusUN: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
  • FsEEBlKoeGes: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Körperschaften und Gesellschaften)
  • FsEEBlEinr: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Einrichtungen)
  • FsEEBlInternet: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Handel mit Waren über das Internet)
  • FsEEBlPersb: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Personenbeförderungen)
  • FsEEBlAnt: Ergänzungsblatt zum Einlageblatt für Körperschaften und Gesellschaften (Anteilseigner)
  • FsEAusUN Ausfüllhilfe: Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung vom im Ausland ansässigen Unternehmern

Die Vordruckmuster werden auch in englischer und französischer Sprache bereitgestellt und sind gleichermaßen gültig.

zum BMF-Schreiben (PDF)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 - S-7532 / 19 / 10002 :003 vom 24.08.2021

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