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Umsatzsteuerbefreiung für Museumsführer: Zu den Voraussetzungen

23.08.2022

Leistungen eines staatlich anerkannten Gästeführers in einem staatlich anerkannten Museum sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15.02.2022 (XI R 30/21) hervor, wie der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz meldet.

Ein Gästeführer war in einem Museum tätig, welches ausschließlich über die Gruppenführung begehbar ist. Die gemeinnützige Stiftung, die das Museum betreibt und steuerfreie Umsätze an die Museumsbesucher erbringt, war der Auftraggeber. Die zuständige Bezirksregierung hatte dem Museumsführer laut BdSt bescheinigt, dass er die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie vergleichbare Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Das Finanzamt habe die Umsatzsteuerfreiheit trotz dieser Bescheinigung versagt.

Der BFH habe die Leistungen als umsatzsteuerfrei angesehen. Bescheinigt die zuständige Landesbehörde sowohl dem Museum als auch dem Museumsführer, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die staatlichen Museen erfüllen, so seien die Umsätze umsatzsteuerfrei. Steuerfrei seien die typischen Museumsleistungen, zu denen, zumindest beim Museum, auch die Führung der Gäste gehöre. Dass der Museumsführer mit Gewinnerzielungsabsicht handele, sei für die Steuerbefreiung in der Umsatzsteuer unschädlich.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 23.08.2022

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