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Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: UStAE-Änderung wegen Errichtung neuer Behörde

28.09.2021

Zum 01.01.2021 wurde im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten als deutsche Bundesoberbehörde errichtet. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) verfügt.

Dessen Nr. 1 wird in Abschnitt 6.6 Absatz 6 Satz 3 wie folgt gefasst: "1. Bescheinigungen des Auswärtigen Amts oder des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten einschließlich der diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Bestimmungsland,"

Wie das BMF mitteilt, sind die Grundsätze seines aktuellen Schreibens auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 27.09.2021, III C 3 - S 7134/21/10004 :001

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