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Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021: DStV appelliert für Aussetzung

19.01.2021

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen (Liquiditäts-)Schwierigkeiten für viele Unternehmen macht sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) für eine Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 stark.

In 2020 hätten in der Krise gebeutelte Unternehmen ihre bereits getätigte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer 2020 auf Antrag kurzfristig zurückerhalten können. Hierfür sei die bereits gezahlte Sondervorauszahlung auf "Null" herabgesetzt und anschließend erstattet worden, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen gewesen sei.

Heute, ein knappes Jahr später, habe sich die Situation vieler Unternehmen noch einmal deutlich verschärft, gibt der DStV zu bedenken. Er habe sich deshalb in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium gewandt und eindringlich darum gebeten, die Unternehmen auch 2021 von der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung freizustellen. Hierdurch würde dringend erforderliche Liquidität in den Unternehmen belassen, ohne dass dem Fiskus tatsächlich etwas verloren geht.

Hintergrund: Die Sondervorauszahlung wird ohnehin regelmäßig im Dezember jeden Jahres mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet.

Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 14.01.2021

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