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Umsatzsteuer-Pauschalierung: Bundesregierung sieht keinen Konflikt mit EU-Recht
180.646 von rund 275.400 landwirtschaftlichen Betrieben haben die Pauschalierungsregelung bei der Umsatzsteuer genutzt. Diese aus dem Jahr 2016 stammenden Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/22098) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/21814).
Es sei davon auszugehen, dass der Anteil der pauschalierenden Betriebe seit der letzten Agrarstrukturerhebung weiter gesunken sei. Aktuellere Daten würden aber erst ab Mitte 2021 vorliegen.
Auf die Frage nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren durch die EU wegen der Pauschalierungsregelung erklärt die Bundesregierung, sie halte die geltende Regelung mit dem EU-Recht für vereinbar.
Deutscher Bundestag, PM vom 22.09.2020