Grundsteuerreform: Internetseite von Bund und Ländern informiert
Inflation: Entlastungen kommen bei Verbrauchern nur bedingt an
Umsatzsteuer-Kontrollverfahren: Längere Bearbeitungszeiten
Im Umsatzsteuer-Kontrollverfahren (UStKV) kommt es aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Dies teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aktuell mit und bittet, von telefonischen Rückfragen und Mehrfachanfragen abzusehen.
Die Vergabe oder Mitteilung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und die Eintragung oder Änderung einer Euro-Adresse könne nicht telefonisch erfolgen. Hierfür gebe es ein Online-Formular (USt-IdNr.) beziehungsweise in Bezug auf die Euro-Adresse ein Kontaktformular.
Sollte eine Vergabe der USt-IdNr. per Online-Formular nicht möglich sein, erhalte man direkt nach dem Absenden einen Hinweistext mit Lösungsmöglichkeiten.
Bei vielen Fragen helfe Ihnen auch ViOlA, der BZSt-Chatbot, weiter.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 09.03.2022