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Umsatzsteuer-Kontrollverfahren: Bundeszentralamt für Steuern informiert über längere Bearbeitungszeiten
Im Umsatzsteuer-Kontrollverfahren (UStKV) kommt es aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aktuell hin.
Das Amt bittet, von telefonischen Rückfragen und Mehrfachanfragen abzusehen.
Die Vergabe oder Mitteilung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) und die Eintragung oder Änderung einer Euro-Adresse könne nicht telefonisch erfolgen. Für die Vergabe möge das Online-Formular beziehungsweise das Kontaktformular hinsichtlich der Euro-Adresse genutzt werden.
Sollte eine Vergabe der USt-IdNr. per Online-Formular nicht möglich sein, erhalte man direkt nach dem Absenden einen Hinweistext mit Lösungsmöglichkeiten.
Bei vielen Fragen helfe auch ViOlA, der BZSt-Chatbot, weiter.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 07.04.2022