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Umsatzsteuer: Dauer der Beherbergung entscheidet über Erhebung
Die Dauer einer Beherbergung ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Kriterium für die Erhebung der Umsatzsteuer. Wie die Regierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/29435) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/19907) schreibt, stellt die Dauer der Beherbergung ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung zwischen der Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe (als steuerpflichtiger Umsatz) und der Vermietung von Wohnräumen (als befreiter Umsatz) dar.
Die Beherbergung im Hotel unterscheide sich unter anderem gerade bezüglich der Verweildauer von der Vermietung eines Wohnraums. "Im Allgemeinen ist der Aufenthalt in einem Hotel eher kurz und der Aufenthalt in einer Mietwohnung von relativ langer Dauer", heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.07.2020