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Umsatzsteuer auf Sachspenden: Abschaffung rechtlich unmöglich

08.09.2020

Eine Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden ist nach Angaben der Bundesregierung aus unionsrechtlichen Gründen nicht möglich. Gemäß den Vorgaben der Abfallhierarchie sei die Vermeidung von Abfällen vorrangig gegenüber der Abfallbewirtschaftung, heißt es in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/21641) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/21432).

Somit sollte der Vertrieb von Waren bereits so ausgerichtet werden, dass möglichst keine Retouren und Überhänge entstünden. Sofern dies nicht möglich sei, komme neben dem Weiterverkauf auch eine Spende der Waren an gemeinnützige Organisationen in Betracht.

Das Bundesfinanzministerium präzisiere derzeit den Umsatzsteuer-Anwendungserlass, um rechtliche Unsicherheiten bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu beheben und damit das Spenden für Unternehmen zu erleichtern.

Deutscher Bundestag, PM vom 03.09.2020

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