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Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Zur Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte

16.08.2024

Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist auf eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) im Zusammenhang mit der Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte (§ 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz) hin.

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 08.05.2024 (BGBl. I Nr. 151) sei mit Wirkung zum 16.05.2024 die für Steckersolargeräte zulässige maximale Einspeiseleistung (Wechselrichter-Scheinleistung) auf 800 Voltampere angehoben worden. Der UStAE vom 01.10.2010 (BStBl I S. 846) werde daher in Abschnitt 12.18 Absatz 7 Satz 3 wie folgt geändert: Die Angabe "600 Watt" werde durch die Angabe "800 Voltampere" ersetzt.

Die Grundsätze seines Schreibens gelten laut BMF für alle Umsätze ab dem 16.05.2024.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 15.08.2024, III C 2 - S 7220/22/10002 :017

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