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Umsatzbesteuerung bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen: Liste zuständiger Finanzämter neu aufgelegt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen, neu aufgelegt.
Die Liste ist in dem diesbezüglichen Schreiben des BMF veröffentlicht unter www.bundesfinanzministerium.de (pdf-Datei).
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 04.04.2024, III C 3 - S 7327/22/10001 :001