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Umsätze zwischen inländischen Unternehmern: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wegen obligatorischer elektronischer Rechnung

27.06.2025

Seit dem 01.01.2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung zu verwenden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat bereits am 15.10.2024 ein erstes Schreiben zu dem Thema veröffentlicht.

Das schon damals angekündigte zweite BMF-Schreiben liegt nunmehr laut Ministerium als Entwurf vor. Es sei den Verbänden am 25.06.2025 mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme übersandt worden.

Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft hat das BMF den Entwurf bereits in diesem Stadium zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht (unter www.bundesfinanzminiterium.de). Eine Stellungnahme hierzu könne gegebenenfalls über die Verbände erfolgen. Das BMF plant die endgültige Veröffentlichung seines Schreibens für das IV. Quartal 2025.

Bundesfinanzministerium, PM vom 25.06.2025

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