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Überbrückungshilfen: Details zur Verlängerung bis Jahresende finalisiert

10.09.2021

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30.09.2021 hinaus bis zum 31.12.2021. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, sind die Details für die Verlängerung bis Jahresende nun geeint und finalisiert. Dabei würden die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert werde die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist laut BMF inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus seien Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolge auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Die so genannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtert werden solle, habe ihren Zweck erfüllt, so das BMF. Sie laufe deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, werde auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Verlängert werde auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember könnten Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden laut BMF überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms könne die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgten in der Verantwortung der Länder. Informationen über den Start der Antragstellung würden zeitnah gesondert veröffentlicht, kündigte das Bundesfinanzministerium an.

Bundesfinanzministerium, PM vom 08.09.2021

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