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Überbrückungshilfe IV: Kann ab sofort beantragt werden

11.01.2022

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist ab sofort die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV möglich. Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mitteilt, kann die Hilfe für die Fördermonate Januar bis März 2022 beantragt werden. Die Antragstellung müsse wie bei früheren Hilfsprogrammen über Berufsangehörige als sogenannte Prüfende Dritte erfolgen.

Die neue Überbrückungshilfe IV bildet laut DStV die nunmehr fünfte Phase der staatlichen Überbrückungshilfen. Ihre Bedingungen entsprächen im Wesentlichen denjenigen der vorangegangenen Überbrückungshilfe III Plus. Antragsberechtigt seien alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.

So könnten auch im Januar 2022 Umsatzeinbrüche infolge freiwilliger Schließungen als coronabedingt anerkannt werden, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist. Anerkannt werden können laut DStV nun auch Kosten für Kontrollen zur Umsetzung von Zutrittsbeschränkungen wie beispielsweise 2G oder 2G plus.

Unternehmen, die von den Absagen von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, könnten neben einem höheren Eigenkapitalzuschlag auch Ausfall- und Vorbereitungskosten aus den Monaten September bis Dezember 2021 geltend machen. Für die pyrotechnische Industrie, die vom Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel betroffen ist, seien die Sonderregelungen aus dem Vorjahr reaktiviert worden.

Anträge für die Überbrückungshilfe IV könnten bis zum 30.04.2022 über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Für Soloselbstständige solle nach Auskunft des BMWi in Kürze auch die Neustarthilfe in die Verlängerung gehen. Weitere Informationen zur Neustarthilfe 2022 sollen nach Angaben des DStV folgen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 10.01.2022

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