Airbnb: Liefert künftig Kontrolldaten an die Hamburger Steuerfahndung
Beide Eltern Träger der ASS1-Veränderung: Dennoch kein Anspruch auf Sachleistung der Präimplantationsdiagnostik
Überblick über Altersvorsorge soll vereinfacht werden: Digitale Rentenübersicht kommt
Das Bundeskabinett hat am 26.08.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen. Drei Ziele stehen im Zentrum: die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht, die Stärkung der Selbstverwaltung und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sowie die Transparenz in der Rehabilitation.
Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen Bürger künftig gebündelt Informationen über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung auf einem internetbasierten Portal abrufen können. Zur Umsetzung soll bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine "Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung" geschaffen werden. In einem ersten Schritt wird die digitale Rentenübersicht als Modellprojekt gestartet, allgemein verfügbar soll sie ab 2023 sein.
Zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen erläutert das Bundessozialministerium, die Sozialversicherungsträger seien Behörden mit Selbstverwaltung. Grundsätzlich wirkten Versicherte und Arbeitgeber also bei der Erfüllung der Aufgaben und der Verwaltung des Trägers verantwortlich mit. Die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber würden durch Wahlen bestimmt. Mit dem Gesetz sollen die Selbstverwaltung gestärkt und die Sozialversicherungswahlen modernisiert werden. Erleichtert werde unter anderem der Zugang zu Gremien und Wahlen: So seien künftig weniger Unterstützerunterschriften für Vorschlagslisten notwendig und die Frist für die Listenzusammenlegungen wird zeitlich begrenzt. Die Pflicht zur Dokumentation des Listenaufstellungsverfahrens solle für mehr Transparenz im Vorfeld der Wahl sorgen. Zudem sollen Frauen und Männer künftig möglichst zu je mindestens 40 Prozent auf den Listen zu den Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Unfall- und Rentenversicherungsträger berücksichtigt werden. Geschaffen werde zudem ein Anspruch auf Fortbildungsurlaub für ehrenamtliche Selbstverwalter.
Dritter zentraler Aspekt des Gesetzentwurfes ist die Transparenz in und Stärkung der Rehabilitation. Medizinische Rehabilitation sorge dafür, so das Ministerium, dass Versicherte nach einer Erkrankung rasch wieder ins Erwerbsleben zurückkehren können. Damit dies bestmöglich geschieht, werde die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung neu geregelt. So seien die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen und der Betroffenen stärker berücksichtigt, und so wird eine (EU-) rechtskonforme Grundlage für die Beschaffung etabliert.
Bundessozialministerium, PM vom 26.08.2020